Kurzfristige Beschäftigung
Um eine kurzfristige und somit versicherungsfreie Beschäftigung handelt es sich, wenn die Grenze von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen nicht überschritten wird. Als Zeitgrenze wird ein Kalenderjahr herangezogen. Ausnahmen hiervon bilden berufsmäßige Beschäftigungen.

