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Sozialausgleich 2012

Bild: Stempel-Uhr

Anders als Ihre Schwenninger Krankenkasse verlangen einige Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Damit durch diesen Zusatzbeitrag niemand finanziell überfordert wird, wurde von der Bundesregierung ein steuerfinanzierter Sozialausgleich eingeführt. Die Prüfung, ob ein Versicherter durch den Zusatzbeitrag finanziell überfordert ist und ein Sozialausgleich durchzuführen ist, orientiert sich nicht an dem tatsächlich erhobenen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkassen, sondern auf Basis des durchschnittlichen Zusatzbeitrages (§ 242a SGB V) in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Dieser wird von einem Expertengremium geschätzt, dem Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesversicherungsamtes und der Krankenkassen angehören. Die Schätzung wird bis zum 01.11. eines Jahres bekanntgegeben und gilt für das darauffolgende Kalenderjahr. Wie bereits für 2011 wurde auch für 2012 der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 0 EUR festgesetzt. Somit gibt es auch im Kalenderjahr 2012 keinen Sozialausgleich. Obwohl 2012 kein Sozialausgleich stattfindet, sollten die erforderlichen Meldevorschriften ab 2012 in Kraft treten.

Die hierbei beschriebenen GKV-Monatsmeldungen sind allerdings dem Grunde nach überflüssig, da es nicht zu einem Sozialausgleich kommt. Auch das Bundesministerium für Gesundheit schließt sich dieser Meinung an. Die sogenannten Monatsmeldungen sind nur in den Jahren zu erstellen, in denen der durchschnittliche Zusatzbeitrag größer als Null ist. Für weitere Details daraus, stellen wir Ihnen hier gerne das Rundschreiben des GKV-Spitzenverband zur Verfügung.

WICHTIG: Nicht alle Monatsmeldungen entfallen! Eine GKV-Monatsmeldung ist im Falle einer versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigung einzureichen, da die Meldung zur Feststellung der Anwendung der Gleitzonenregelung und des Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenzen bei Mehrfachbeschäftigung von den Krankenkassen zwingend benötigt wird.



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