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Zwei Hände

Alles zur Versicherungspflicht von Arbeitnehmern

Der größte versicherte Personenkreis ist in allen Sozialversicherungszweigen der Arbeitnehmer. Als Arbeitnehmer ist anzusehen, wer Arbeit in einem abhängigem Beschäftigungsverhältnis leistet.

Arbeitnehmer sind in der Regel versicherungspflichtig zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Welche Besonderheiten und Voraussetzungen dabei im Einzelfall zu beachten sind, haben wir hier für Sie beschrieben.


Firmenzahler-Verfahren Was heißt versicherungspflichtig?
Voraussetzungen Was ist Arbeitsentgelt
Beginn der Versicherungspflicht Fortbestehen und Ende der Mitgliedschaft
Zusatzbeiträge


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