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Zwei Hände

Umlagebeitrag bei Minijobs

Die Minijobzentrale ist zuständig für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen im Zusammenhang mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse die Minijoblerin / der Minijobler krankenversichert ist.

Die Umlagesätze hierfür betragen:

Ausgleichsverfahren bei Krankheit

U 1: 0,7 %  (ab 01.01.2012)
        0,6 %  (bis 31.12.2011)

Ausgleichsverfahren bei Schwangerschaft u. Mutterschaft  

U2: 0,14 %

Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen des Ausgleichsverfahrens bei Krankheit werden weiterhin in Höhe von 80 Prozent des nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz fortzuzahlenden Arbeitsentgelts erstattet. Im Rahmen des Ausgleichsverfahrens bei Schwangerschaft und Mutterschaft erfolgt die Erstattung in voller Höhe, der nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes zu erbringenden Arbeitgeberaufwendungen.

Lesen Sie mehr unter www.minijob-zentrale.de


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