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Zwei Hände

Gleitzone

Liegt das regelmäßige monatliche Einkommen in der Gleitzone, also einem Bereich zwischen 400,01 € und 800,00 €, muss eine besondere Beitragsberechnung vorgenommen werden. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers beträgt in diesem Bereich nicht die Hälfte, sondern der Anteil steigt gleitend an. Erst bei einem Verdienst von 800,00 € zahlt der Arbeitnehmer seinen vollen Anteil.

Berechnung

ab 01.01.2012
beitragspflichtige Einnahme: 1,2509 x tatsächliches Arbeitsentgelt - 200,72 Euro

ab 01.01.2011
beitragspflichtige Einnahme: 1,2565 x tatsächliches Arbeitsentgelt - 205,20 Euro

2010
beitragspflichtige Einnahme = 1,2415 x tatsächliches Arbeitsentgelt - 193,20 Euro

2009
beitragspflichtige Einnahme = 1,2528 x tatsächliches Arbeitsentgelt - 202,24 Euro

2008
beitragspflichtige Einnahme = 1,2268 x tatsächliches Arbeitsentgelt – 181,44 Euro

 

Beispielberechnung für 2012:

Monatliches Arbeitsentgelt:       650,00 €
Beitragspflichtige Einnahmen:   1,25,09 x 650 – 200,72 = 612,37 €
In oben genannten Beispiel bedeutet dies, dass der Arbeitgeber aus 650,00 € Beiträge zu den Sozialversicherungen bezahlen muss, der Arbeitnehmer jedoch nur aus der verminderten beitragspflichtige Einnahme in Höhe von 612,37 €.

Für Ihre direkten Berechnungen stellen wir Ihnen hier gerne den Gleitzonenrechner des BKK Bundesverbandes zu Verfügung.
 


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