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Zwei Hände mit einer Blume

Zahnersatz

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Durch das am 01.01.2005 bundesweit eingeführte Festzuschusssystem, gewährt die Schwenninger Krankenkasse sogenannte befundorientierte Festzuschüsse. Die bis dahin prozentuale Bezuschussung wurde mit Einführung dieses Festzuschusssystems abgelöst.

Das bedeutet: Sie können sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden, zum Beispiel für einen implantatgetragenen Zahnersatz, ohne den Anspruch auf den Festzuschuss zur Regelversorgung zu verlieren.


Wichtige Informationen zum Zahnersatz

Versorgungsformen Implantate
Beratung – Planung - Kosten Begutachtung und Gewährleistung

Ihr Kontakt zu uns

Service-Team 0180 255 255 55
(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz)


Telefon 07720 9727 - 0
Fax 07720 9727 - 100
(empfohlen bei Flatrate)
Rückruf-Service

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